Neue Heizung? Jetzt gibt´s mehr als die Hälfte vom Staat zurück

Seit dem 1. Januar 2021 gibt es rekordverdächtige Förderungen für klimafreundliche Heizungsanlagen. Mit dem neuen Programm hat die BEG (Bundesförderung für effiziente Wohngebäude) bisherige Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung noch einmal modernisiert und optimiert. Nie war es einfacher und finanziell attraktiver, sich für eine neue Heizung mit Solarenergie, Biomasse oder Hybridlösung zu entscheiden.

Wendelin Heinzelmann, Vertriebsleiter bei unserem langjährigen Lieferantenpartner Paradigma, erklärt im Interview, was sich bei der Förderung geändert hat, wie diese beantragt wird und welche Vorteile du daraus ziehen kannst.

Christina im Interview mit Wendelin Heinzelmann
Christina im Interview mit Heiztechnikexperte Wendelin Heinzelmann

Herr Heinzelmann, was hat sich zum 1. Januar 2021 mit der neuen BEG verändert?

Kurz gesagt: Ökologisches Heizen wird jetzt noch besser gefördert – mit bis zu 55%. Besonders interessant für uns ist die Zuschussförderung für die Einzelmaßnahmen zur Sanierung durch das BAFA, weil sie die Förderung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden noch einmal erheblich verbessert. Wer jetzt den alten Ölkessel entsorgt und mit erneuerbaren Energien austauscht – also Sonnenwärme, Biomasse oder Hybrid – bekommt vom Staat bis zu 45% für die förderfähigen Investitionskosten zurück. Dazu kommen ein iSFP-Bonus für die Einhaltung eines individuellen Sanierungsplan und ein Innovationsbonus bei Pellets für die Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5mg/m³ mit jeweils 5%. Insgesamt also bis zu 55%. Die Höchstgrenze für die förderfähigen Kosten wurden zudem von € 50.000 auf € 60.000 pro Wohneinheit erhöht.

Wie behandelt die neue BEG konkret Solarthermie-Anlagen?

Mit einer thermischen Solaranlage auf dem Dach wird der Heizkessel entlastet, die Heizkosten werden gesenkt und die Umwelt geschont, weil wir CO2-Emissionen vermeiden. Das Tolle an unserem AquaSolar-System von Paradigma: Es lässt sich mit nahezu jeder Anlage und jedem Speicher kombinieren, so dass der Umstieg denkbar einfach ist und sicher funktioniert. Die neue BEG belohnt den Einsatz von Solar: um von den Förderungen bis zu 55% zu profitieren, ist jetzt keine Mindestkollektorenfläche mehr notwendig! Weitere Kollektormodule auf dem Dach können später noch beliebig erweitert werden. Wer ganz auf Solarthermie wie die Vakuum-Röhrenkollektoren setzt, benötigt überhaupt keinen Kesselaustausch, profitiert aber trotzdem noch von 35% Förderung (max. € 21.000).

Wie werden Biomasse-Heizungen im BEG bewertet?

Auch der Umstieg auf Heizen mit Pellets oder Scheitholz wird mit bis zu 55% bezuschusst. Dabei gelten neue Anforderungen an das Pufferspeichervolumen (>30 l/kW Nennwärmeleistung) und den Emissionsgrenzwert für Feinstaub (15 mg/m³, mit Innovationsbonus: 2,5 mg/m³).

Was bedeutet die gesetzliche Neuerungen für Paradigma?

Das ist an einem Beispiel leicht erklärt. Nehmen wir eine EE-Hybridheizung wie den Holzpellets-Brennwertkessel PELEO OPTIMA und die Solaranlage AQUA PLASMA von Paradigma. Bei dieser Kombination aus Solarthermie und Biomasse und gemeinsamer Steuerungs- und Regelungstechnik liegen die förderfähigen Kosten bei 45% aus der Öl-Austauschprämie, dazu 5% Innovationsbonus und 5% iSFP-Bonus. Insgesamt also 55%. Die maximale Fördersumme bei der Förderbetrag-Höchstgrenze von € 60.000 pro Wohneinheit beträgt damit € 33.000. Gleiches gilt für den Kesselaustausch mit Biomasse (Pellets oder Scheitholz) wie dem Holzpellets-Brennwertkessel PELEO OPTIMA 22-32 kW von Paradigma. Auch hier liegt die maximale Fördersumme pro Wohneinheit bei 55% oder in Zahlen bei € 33.000. Bei einem Kesseltausch mit Gasbrenntwert und Solarthermie kommt man auf 45% (€ 27.000). Dazu kommt: alle Paradigma Solar- und Pelletsheizungen sind von der seit 1. Januar 2021 wirksamen CO2-Steuer befreit.

Welche Vorteile ergeben sich darauf für den Kunden?

Die neue BEG ist klar und einfach geregelt und damit wesentlich handwerker- und kundenfreundlicher: Der Auftraggeber kann sich zwischen Kredit- (ab 1. Juli 2021) oder Direktzuschussförderung (seit 1. Januar 2021) entscheiden. Dann braucht er nur einen Antrag bei einem Institut stellen – je nach Kredit- oder Zuschussvariante die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) oder das Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle (BAFA). Die Förderungen für die Einzelmaßnahmen können direkt vom Fachhandwerker abgewickelt werden und kommen unmittelbar beim Kunden an: Bis zu 55% Bezuschussung bei einer Gesamtinvestition von bis zu max. € 60.000 je Wohneinheit.

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Förderprofis von Paradigma in Kooperation mit der febis Service GmbH übernehmen auf Wunsch die komplette Antragsstellung – vom Prüfen der Fördervoraussetzungen bis zum Einreichen der fertigen Förderanträge und Nachweise. Wer sich selbst um die Antragsstellung kümmern möchte, findet alle aktuellen Informationen zur staatlichen Förderung und ein sehr hilfreiches Merkblatt zur Antragsstellung auf der BAFA-Webseite unter www.bafa.de.

Können auch neue Förderungen für Heizungen in Neubauten abgerufen werden?

Der Neubau wird erst mit den neuen Regelungen ab 1. Juli 2021 interessant, bis dahin gelten weiterhin die Förderbedingungen aus dem letzten Jahr. Bis 30. Juni 2021 können Anträge für Neubauten über das bekannte CO2 Gebäudesanierungsprogramm der KFW gefördert werden.

Alle wichtigen Dokumente haben wir hier für dich zusammengefasst:

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zum Flyer Förderung