GEG-Beratungspflicht: Das ändert sich für dich

Zum Jahreswechsel greift das Gebäudeenergiegesetz (GEG), um die definierten Klimaziele zu erreichen.

Insgesamt ist es für uns als SHK eG immer etwas schwierig, rechtliche Themen vollständig zu bearbeiten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da wir nicht an Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind. Wir folgen den Informationsgrundlagen, die durch den politischen Dachverband ZVSHK bereitgestellt werden.

Der Dachverband schreibt: „Im Zentrum der aktuellen GEG-Überarbeitung steht der Bestand und die Abkehr von fossilen Brennstoffen.

  • Beim Einbau von Wärmeerzeugern müssen im Grundsatz 65 % der bereit gestellten Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dies gilt für den Neubau oder den Austauschfall.
  • Bestandskesselanlagen müssen einmalig einer Heizungsprüfung unterzogen werden. Es müssen bei Bedarf „Optimierungen“ (Schnelleinstellungen) durchgeführt werden. Ab 6 Wohneinheiten ist im Bestand der hydraulische Abgleich nachzuholen. Hier wurden die Regelungen der EnSimiMaV übernommen und ausgeweitet.
  • Wärmepumpen unterliegen vergleichbaren Regelungen.
  • Fossile Brennstoffe sind nach dem 31.12.2044 nicht mehr zulässig. Das gilt zu diesem Zeitpunkt für alle Wärmeerzeuger, die in Betrieb sind. Es geht dann nicht mehr nur um Austauschgeräte.“

Beratungspflicht zum 1.1.2024

Klar ist: Es wird eine Beratungspflicht geben. Diese besagt, dass vor dem Einbau einer fossilen Heizungsanlage eine verpflichtende Beratung stattfinden muss. Durch einen Energieberater oder Installateur. „Die Beratung soll auf die möglichen Auswirkungen der Wärmeplanung mit dem möglichen zukünftigen Anschluss an ein Wärmenetz und einer möglichen Unwirtschaftlichkeit insbesondere durch eine ansteigende CO2-Bepreisung hinweisen“, so der ZVSHK Baden-Württemberg.

Eine Vorlage zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflicht bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz an. Wir stellen diese hier als Download zur Verfügung.

Das gesamt Dokument „Förderung für den Heizungsaustausch auf einen Blick“, welches die Vorlage enthält, ist zu finden unter: www.bmwsb.bund.de (Stand: 09.01.2024)