Mehrheitlicher Beschluss der Genossenschaftsmitglieder auf Generalversammlung: Zustimmung zur Aufwärtsverschmelzung der SHK AG in die SHK eG
Eine klare Bilanz bei der SHK-Generalversammlung: Die Genossenschaftsmitglieder stimmten mehrheitlich auch dem zweiten Schritt der Rechtsformänderung, der Aufwärtsverschmelzung der SHK AG in die SHK eG, zu.