Bremen, Hessen, Bayern oder Thüringen: Egal, in welchem Bundesland du als SHK-Mitglied deinen Firmenstandort hast, hier findest du die Informationen der Banken und länderspezifischen Hilfsprogramme in Zeiten der Corona-Krise zusammengefasst.
AKTUELL: Speziell für den Mittelstand gibt es einen neuen Schnell-Kredit! Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Auf diesem Merkblatt sind alle wesentlichen Informationen zum KfW-Schnellkredit für dich zusammengefasst, darunter befinden sich auch einige Klarstellungen. So erfährst du alles über förderfähige Maßnahmen, Kreditbeantragungen und Zinssätze auf einem Blick. Du möchtest den Schnell-Kredit beantragen? Dann hier entlang: Zur Beantragung des Schnellkredits.
Deine Bank informiert dich darüber, wie du beispielsweise die KfW-Coronahilfe nutzen oder Kurzarbeitergeld beantragen kannst. Den entsprechenden Antrag für Kurzarbeitergeld findest du hier online oder bei deiner entsprechenden Dienststelle. Um die Beantragung zu beschleunigen, kannst du bereits deinen Kreditantrag vorbereiten, den du später mit deiner Bank besprichst.
Informationen findest du auf den entsprechenden Websites:
Außerdem haben die Länder spezifische Hilfsprogramme, die durch die Landesförderinstitute geschaffen werden. In der folgenden Tabelle findest du nützliche Links und Informationen zu den Unterstützungen der Landesförderinstitute und entsprechenden Wirtschaftsministerien.
Jedes Land hat außerdem seine eigene Soforthilfe-Seite, damit du schnell einen Überblick über die Unterstützungsmöglichkeiten erhältst. Diese findest du in der folgenden Tabelle: